Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Die Unfallverhütungsvorschrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) besagt, dass in Tageseinrichtungen in jeder Kindergruppe mindestens ein:e Ersthelfer:in anwesend sein muss, der:die an einer vom Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle als Ersthelfer:in ausgebildet worden ist. Alle zwei Jahre müssen die betrieblichen Ersthelfenden eine Fortbildung nachweisen.

Wir verfügen über eine über die regulären Anforderungen an Erste Hilfe Kurse hinausgehende Ausstattung. Wir üben mit drei verschiedenen Größen an Übungspuppen (Baby, Kind, Erwachsener). Wir sind durch unsere große Erfahrung im Kitabereich optimal ausgerichtet auf die Ansprüche von Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen. Der Kurs dauert neun Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten plus 30 Minuten Pause) und findet an einem Tag statt.

Wir begleiten Sie gerne bei der Terminfindung, der Organisation und bei der Abrechnung mit Ihrer jeweiligen Unfallkasse.
https://www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/erste-hilfe-ausbildung

Für Fragen rufen Sie uns gerne an.