Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfende

Laut Unfallverhütungsvorschrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) müssen mindestens 10 % der regelmäßig im Betrieb anwesenden Arbeitnehmenden an einer vom Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle als Ersthelfende ausgebildet worden sein. Alle zwei Jahre müssen die betrieblichen Ersthelfenden eine Fortbildung nachweisen.

Vereinbaren Sie die Schulung Ihrer Mitarbeitenden vor Ort in Ihrem Unternehmen. Unsere zertifizierten Kursleiter:innen qualifizieren Ihre Mitarbeitenden mit einem anschaulichen Erste Hilfe Kurs. Rechnen Sie bequem über Ihre jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Der Kurs dauert neun Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten plus 30 Minuten Pause) und findet an einem Tag statt.

Wir begleiten Sie gerne bei der Terminfindung, der Organisation und der Abrechnung bei Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft. Um mit der BG bzw. der Unfallkasse abrechnen zu können, finden Sie die Anforderungen der jeweiligen BG  https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/mitglied/kostenuebernahme/index.jsp benötigt.

Für Fragen rufen Sie uns gerne an.